ANWENDUNGSBEREICH
Der Begriff „Produkte“ bezeichnet jedes Produkt, das von hergestellt wird und/oder jede Dienstleistung, die von der PWRstation Holding oder ihren verbundenen Unternehmen (im Folgenden „Verkäufer“) für jede natürliche oder juristische Person erbracht wird, die ein Produkt bestellt (im Folgenden „Käufer“). Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf aller Produkte von PWRstation. Jede Bestellung bedeutet die vollständige Annahme dieser Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Dokumente des Verkäufers oder des Käufers. Sofern keine schriftliche Zustimmung eines leitenden Angestellten des Verkäufers vorliegt, sind die Bedingungen eines Kaufangebots des Käufers, das dem Verkäufer in Form eines Bestellformulars oder auf andere Weise übermittelt wird und das sich von den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen unterscheidet oder diese ergänzen, ändern, ersetzen oder anderweitig verändern soll, für den Verkäufer nicht bindend und haben keine Wirkung. Es werden keine Garantien gegeben, auch wenn mit den Produkten Zeichnungen oder Anleitungen geliefert werden. Wenn sie geliefert werden, dann nur zu Informationszwecken.
1 - Kostenvoranschlag - Bestellformular
Kostenvoranschläge sind dreißig (30) Tage lang gültig und können jederzeit geändert werden, bevor sie vom Käufer angenommen werden. Bestellscheine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vom Verkäufer angenommen wurden.
2 - Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk, ab dem von PWRstation benannten Versandort, gemäß den ICC Incoterms 2010 Ed. Die Rechnungen entsprechen den tatsächlich gelieferten Mengen. Sollte der Verkäufer aufgrund einer drastischen, unvorhersehbaren und dauerhaften Änderung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von den Parteien berücksichtigten wirtschaftlichen Bedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs einer der Parteien liegt, nicht mehr in der Lage sein, die Erfüllung des Vertrags fortzusetzen, so treffen sich die Parteien, um die Anpassungen des Vertrags festzulegen, die es ihnen ermöglichen, die Auswirkungen einer solchen Situation zu verringern. Wenn nach Ablauf einer Frist von sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die andere Partei um eine Anpassung des Vertrags gebeten hat, keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wurde, kann jede Partei den Vertrag gemäß Artikel 11 dieser Bedingungen kündigen.
3 - Zahlung
Die Zahlungsbedingungen müssen auf einem Bestellschein angegeben und durch eine Empfangsbestätigung des Bestellscheins bestätigt werden. Wenn keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist die Zahlung zu 50 % per Banküberweisung zur Bestätigung der Bestellung, zu 30 % auf dem Frachtbrief und zu 20 % innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung der Waren durch den Spediteur fällig. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Anzahlung. Zahlungen werden in US-Dollar geleistet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei mehreren Lieferungen auf einem Bestellschein kann der Verkäufer dem Käufer jede einzelne Lieferung in Rechnung stellen oder mehrere Lieferungen auf einer Rechnung zusammenfassen. Der Käufer zahlt die Rechnungen ohne Abzüge, Aufrechnungen oder Gegenforderungen.
4 - Lieferung - Versand
Der Verkäufer wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Lieferzeitplan einzuhalten, haftet jedoch in keinem Fall für Verzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie sie in Artikel 5 dieses Vertrags näher beschrieben sind. Die Lieferung erfolgt ab Werk des von PWRstation benannten Versandpunktes gemäß ICC Incoterms 2010 Ed. Das Risiko des Verlustes der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Eine pauschale Entschädigung für Verzögerungen wird nicht akzeptiert, es sei denn, sie wurde zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vor der Erteilung des betreffenden Auftrags ausgehandelt, und stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers im Falle einer vom Verkäufer zu vertretenden Verzögerung dar. Bei einer vom Käufer zu vertretenden Verzögerung des Versands ist der Verkäufer berechtigt, die fällige Zahlung bei Lieferung in Rechnung zu stellen, und die Gewährleistungsfrist beginnt, als ob die Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin erfolgt wäre.
Reklamationen wegen fehlender Produkte müssen innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Lieferung der Produkte an das Werk des Käufers erfolgen. Kein Produkt darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an diesen zurückgegeben werden. In allen Fällen trägt der Käufer die damit verbundenen Kosten und Risiken. Wenn der Verkäufer die Nichtkonformität des Produkts bestätigt, hat der Käufer nach qualitativer und quantitativer Prüfung des zurückgesandten Produkts Anspruch auf eine Gutschrift. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers können die Produkte im Werk des Verkäufers auf Kosten und zu Lasten des Käufers inspiziert werden.
5 - Höhere Gewalt
Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug ist, und er haftet auch nicht für Schäden oder sonstige Schäden, die durch Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung entstehen, die auf Streiks, Aussperrungen, konzertierte Aktionen von Arbeitnehmern oder andere Betriebsstörungen, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, zivile Unruhen, Aufruhr oder einen erklärten oder nicht erklärten bewaffneten Konflikt, Kürzungen, Verknappung, Rationierung oder Aufteilung der normalen Versorgungsquellen für Arbeitskräfte, Materialien, Transport, Energie oder Versorgungsleistungen, Unfall, Naturkatastrophe, Verzug von Subunternehmern oder Verkäufern, freiwillige Unterwerfung unter oder Einhaltung von (gültigen oder ungültigen) Regierungsakten und Regierungsvorschriften, Embargo oder jede andere Ursache, die einer der oben beschriebenen Ursachen oder Kategorien von Ursachen ähnlich ist oder nicht und die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt. Im Falle einer Verzögerung, die auf eine der oben genannten Ursachen zurückzuführen ist, wird die Erfüllungsfrist um den Zeitraum verlängert, der vernünftigerweise erforderlich ist, um die Auswirkungen der Verzögerung zu überwinden.
6 - Verpackung
Der Verkäufer wird eine Standardverpackung für die Ausfuhr unter Deck, den Containerversand oder die Luftfracht bereitstellen, je nachdem, was zutrifft. Eine Sonderverpackung wird nur mit schriftlicher Zustimmung von PWRstation bereitgestellt und geht zu Lasten des Käufers.
7 - Rechte an geistigem Eigentum
Der Verkäufer, der je nach Land die PWRstation Holding SA oder eine ihrer Tochtergesellschaften sein kann, ist von der PWRstation Holding SA beauftragt, die Marke „EXOrac“ zu vermarkten und zu verwalten. PWRstation Holding SA hat und behält das alleinige Eigentum an den „EXOrac“-Marken, einschließlich des dazugehörigen Firmenwerts. Der Verkäufer hat und behält das alleinige Eigentum an den Marken „PWRstation“, einschließlich des damit verbundenen Geschäftswerts. Der Verkäufer räumt dem Käufer hiermit das Recht ein, EXOrac in Verbindung mit seiner eigenen Marke zu vermarkten. Der Käufer wird seine eigenen Marken nur im Zusammenhang mit der Vermarktung, dem Vertrieb und der Unterstützung der Produkte im Gebiet gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur in dem Maße verwenden und anzeigen, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist. Der Käufer vermarktet, vertreibt und unterstützt den EXOrac ausschließlich unter den Marken des Verkäufers, unter Ausschluss aller anderen Marken oder Logos. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer kein Produkt kopieren, zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, übersetzen oder modifizieren oder einer anderen Person oder Körperschaft das Recht dazu einräumen. Zeichnungen, Stücklisten, Flowcharts, Pläne, Details, Spezifikationen und andere Daten, die vom Verkäufer vorbereitet wurden, bleiben sein Eigentum. Zeichnungen, Handbücher und andere Dokumente, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden müssen, sind Eigentum des Käufers, aber der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diese nur zur Erleichterung, Fertigstellung der Konstruktion, der Wartung, des Betriebs, der Modifikation und der Reparatur der hierunter gelieferten Produkte zu verwenden, und erklärt sich damit einverstanden, diese ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte für andere Zwecke weiterzugeben.
8 - Garantien
Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm hergestellten Produkte bei ordnungsgemäßer und normaler Nutzung und Bedienung zum Zeitpunkt der Lieferung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab diesem Zeitpunkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Reparaturen, die der Verkäufer gemäß dem nachfolgenden Artikel 8 durchführt, verlängern die Garantiezeit in keinem Fall. Die hierin genannten Garantien und Rechtsmittel sind außerdem abhängig von der ordnungsgemäßen Annahme, Handhabung, Lagerung und Installation der vom Verkäufer gelieferten Produkte, davon, dass die Produkte nicht über ihre Nennleistung hinaus verwendet wurden und in jeder Hinsicht auf normale und angemessene Weise verwendet und gepflegt wurden und nicht einem Unfall, einer Veränderung, einem Missbrauch oder einer unsachgemäßen Verwendung ausgesetzt waren. Wenn sich während der geltenden Gewährleistungsfrist die vom Verkäufer hergestellten Produkte bei Lieferung als defekt erweisen, werden sie kostenlos DDP der ursprünglichen Versandniederlassung des Käufers ersetzt, sofern der Käufer den Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung des Defekts schriftlich benachrichtigt, Fotos zur Unterstützung oder andere Materialien bereitstellt, die die Defekte eindeutig belegen, und das Produkt für einen Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten zur Inspektion durch den Verkäufer in der Niederlassung des Käufers verfügbar bleibt, sofern der Verkäufer dies wünscht. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für die Kosten der Entfernung und Neuinstallation von fehlerhaften Produkten oder fehlerhaften Teilen von Produkten. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, die Produkte auf eigene Kosten zu entfernen und zurückzufordern und dem Käufer alle als Kaufpreis erhaltenen Beträge zurückzuerstatten; in diesem Fall endet jegliche Haftung des Verkäufers. Für Reparaturen oder Änderungen, die ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen werden, wird keine Entschädigung gezahlt; in diesem Fall sind alle Garantien des Verkäufers nichtig und unwirksam. Alle Garantien des Verkäufers in Bezug auf die Produkte sind ausdrücklich in Artikel 8 aufgeführt und ersetzen alle Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie alle anderen Garantien jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend, de facto oder de jure, mit Ausnahme der stillschweigenden Garantien in Bezug auf den Eigentumsanspruch des Verkäufers, sein Recht, die Produkte zu übertragen, und die Tatsache, dass die Produkte nicht belastet werden. Sofern nicht anders vereinbart, garantiert der Verkäufer die Produkte nur für den Zweck, für den sie bestimmt sind, und nicht für den Zweck, für den der Käufer sie zu verwenden beabsichtigt, selbst wenn der Verkäufer vom Käufer über diesen Zweck informiert wurde.
9 - Beschränkung der Haftung
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen im Vertrag darf die Gesamthaftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder Bestellschein, die auf der Grundlage eines Vertragsbruchs, einer gesetzlichen Gewährleistung, des Rechts der unerlaubten Handlung oder der Fahrlässigkeit oder auf andere Weise gebildet werden kann, in keinem Fall, abgesehen von der Reparatur oder der Lieferung eines Ersatzprodukts, 20 % des Kaufpreises des Produkts, das Gegenstand eines damit zusammenhängenden Anspruchs ist, übersteigen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Der Verkäufer haftet nicht für besondere, indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden jeglicher Art, sei es aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungs-, Daten-, Gewinn-, Einkommens-, Geschäfts-, erwarteten Einsparungs- oder Reputationsverluste sowie Finanzierungskosten oder erhöhte Betriebskosten. Über diese Grenzen/Ausschlüsse hinaus verzichtet der Käufer auf alle Rückgriffsrechte gegenüber dem Verkäufer und seinem Versicherer und wird denselben Verzicht von seinem eigenen Versicherer erhalten; der Käufer wird den Verkäufer und den Versicherer des Verkäufers entschädigen und schadlos halten, wenn der Käufer diese Verzichtserklärungen nicht erhält.
10 - Abtretung
Jeder Vertrag oder jede Bestellung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kann vom Verkäufer ganz oder teilweise an eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers oder an einen Rechtsnachfolger infolge einer rechtlichen Umstrukturierung wie einer Spaltung, einer Fusion oder eines solventen Zusammenschlusses übertragen oder abgetreten werden. Der Käufer kann sich in keinem Fall auf ein Recht zur Kündigung eines Vertrags oder einer Bestellung oder auf irgendeine Entschädigung aufgrund einer solchen Abtretung berufen. Der Käufer darf einen solchen Vertrag oder Bestellschein nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise übertragen oder abtreten.
11 - Kündigung
Wenn der Käufer einen Vertrag kündigen oder eine Bestellung, die vom Verkäufer angenommen wurde, stornieren muss, haftet der Käufer und stimmt zu, dass der Verkäufer dem Käufer keine Vertragsstrafe in Rechnung stellt, sondern dass die Anzahlung von 50 % vom Verkäufer ohne Begründung einbehalten wird, um entstandene Schäden und Verluste zu decken.
12 - Option zur Rückforderung des Produkts
Alle hierunter getätigten Verkäufe unterliegen der nachfolgenden Bedingung, dass der Käufer den Preis innerhalb der festgelegten Frist zahlt; andernfalls hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, das Eigentum und den Besitz des Produkts wiederzuerlangen. Wenn nach der Lieferung, aber vor der tatsächlichen vollständigen Bezahlung, das Produkt beschlagnahmt wird oder der Käufer freiwillig oder unfreiwillig in Konkurs geht, dann kann der Verkäufer nach seinem Ermessen das Eigentum und den Besitz des Produkts wiedererlangen. Die Ausübung dieser Option im Rahmen dieser Bedingung beeinträchtigt nicht die anderen Rechtsmittel des Verkäufers.
13 - Strenge
Wenn eine Bestimmung oder ein Teil dieser Verkaufsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, ist nur die betreffende Bestimmung oder der betreffende Teil und nicht die gesamte Vereinbarung unwirksam.
14 - Anwendbares Recht - Beilegung von Streitigkeiten
Jeder Vertrag oder jede Bestellung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der/die nach der Ausstellung des Kostenvoranschlags des Verkäufers zustande kommt, unterliegt den Gesetzen der Schweiz und wird nach diesen ausgelegt, mit Ausnahme der Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag oder Kaufauftrag, der nach der Ausgabe dieses Angebots zustande kommt, werden gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von drei (3) Schiedsrichtern (es sei denn, die Parteien einigen sich auf einen einzigen Schiedsrichter) endgültig beigelegt, die gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung ernannt werden. Das Schiedsverfahren findet in Lausanne, Schweiz, statt.
15 - Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die Parteien vereinbaren, dass sie jederzeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag und während seiner Durchführung sowie danach die geltenden Antikorruptionsgesetze, die unangemessene, rechtswidrige und korrupte Zahlungen verbieten, einhalten und angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Subunternehmer, Vertreter oder sonstigen Dritten, die ihrer Kontrolle oder ihrem maßgeblichen Einfluss unterliegen, diese einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gesetze zur Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.
PWRstation Holding SA
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1018 Lausanne
Switzerland
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